Allg. Vertrags- und Reisebedingungen

AGB zum Download

Mit der Entgegennahme ihrer schriftlichen oder telefonischen Anmeldung für einen Kurs bei AL-Promotion GmbH, – nachfolgend auch AL-Promotion genannt – unterstellen sie sich folgenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen:

 

  1. VERTRAGSGEGENSTAND

    Die AL-Promotion, veranstaltet für sie verschiedene Kurse, gemäss unserer Broschüre/Homepage und deren Beschreibung. Nur das jeweilige Rahmenprogramm gemäss der Ausschreibung welches dem Anmeldeformular beiliegt ist diesen Richtlinien unterworfen.

     

  2. VERTRAGSABSCHLUSS

    2.1 Der Vertrag zwischen ihnen und der AL-Promotion kommt mit der Entgegennahme ihrer schriftlichen oder telefonischen Anmeldung zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pfl ichten aus dem Vertrag für sie und die AL-Promotion wirksam.

    2.2 Nach Eingang ihrer Anmeldung bestätigen wir ihnen das gewünschte Arrangement und erheben eine Anzahlung von 50%.

    2.3 Für Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern, welche ihnen von uns vermittelt wurden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebestimmungen. Sie können sich in diesen Fällen nicht auf die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen.

    Bei allen Flug-Arrangements (Linien oder Apex-Flüge sowie PrivatJetservice) gelten die allgemeinen Vertragsund Reisebedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften.

    2.4 Wünschen sie nach Vertragsabschluss Änderungen der Namen oder Reiseteilnehmer, oder Umbuchungen der Unterkunft, so sind wir mit diesen Änderungen gegen eine Gebühr von Fr. 50.– pro Person, resp. Fr. 100.–pro Auftrag einverstanden, sofern wir ihre Mitteilung spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn erhalten (Gruppen ausgeschlossen).

     

  3. PREISE

    3.1 KURSPREISE

    Die Preise für die Reisearrangements, bzw. des entsprechenden KURSES ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Die Pauschalpreise unserer Arrangements verstehen sich immer (wo nicht speziell erwähnt) in Schweizer Franken.

    3.2 AL-Promotion möchte sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass  – je nach Aufwand – eine einmalige Pauschale von CHF 30.– bis CHF 50.– pro Auftrag verrechnet wird. Die Pauschale für  geschlossene Gruppen beträgt je nach Aufwand CHF 100.– bis CHF 200.–

    3.4 PREISÄNDERUNGEN

    Es gibt Fälle, in denen die angegebenen Preise aus besonderen Gründen erhöht werden oder nachträglich einer Nachverrechnung infolge Mehrbelastung unterstellt ist. Beispiel:

    -  Nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmern (Treibstoffzuschläge).

    -  Neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (Flugtaxen, Mehrwertsteuern).

    -  Wechselkursänderungen

     

  4. HAFTUNG

    4.1 Im allgemeinen haftet die AL-Promotion nur für die vereinbarten Leistungen. Während der Zeitdauer (Austragungszeit) eines KURSES ist die AL-Promotion den Bestimmungen und Rahmenbedingungen der verschiedenen Partnern in Frankreich unterworfen.

    4.2 LEISTUNGEN ANDERER UNTERNEHMER

    Die AL-Promotion übernimmt keine Haftung für Tod, Körperverletzung oder Erkrankung, die als Folge eines Flugtransportes – handle es sich um internationale oder nationale Flüge irgendwelcher Art – eintreten. Dasselbe gilt für Tod oder Körperverletzungen im Zusammenhang mit Unfällen bei Benützung anderer Transportmittel (Eisenbahn, Bus- und Schiffsreisen, Mietwagen usw.) sowie während den einzelnen Kurstagen. Ihre Ansprüche sind in diesen Fällen gegenüber den betreffenden Transportunternehmern oder der fehlbaren Person(en) direkt geltend zu machen.

    4.3 SACHSCHÄDEN

    Die AL-Promotion übernimmt keine Haftung für Verluste, Diebstähle und Sachschäden, die ihnen während der Reise und des Aufenthaltes zustossen. Entstehen Schäden, während einem KURS an einem Rennwagen oder deren Umgebung (Personen ausgeschlossen) durch Fahrfehler eines Schülers, haftet unser Partner (und je nach vergehen der Teilnehmer) für den materiellen und angerichteten Schaden. Eine Rückerstattung des einbezahlten Kursgeldes kann nicht vorgenommen werden. Für die F1-Tageskurse weisen wir auf die speziellen Bedingungen von AGS hin, die in unseren Allg. Vertrags- und Reisebedingungen einen integrierten Bestandteil darstellen (siehe *).

    4.4 VERSICHERUNGEN

    Wir empfehlen ihnen zur Deckung der Risiken (plötzliche Erkrankung, Unfall) eine ELVIA Risiko- und Annullationsversicherung abzuschliessen. Andere Versicherungen wie Reisegepäck, Unfall, Diebstahl usw. soweit diese nicht bereits mit genügendem Deckungsumfang durch sie abgeschlossen wurden, liegt es in ihrem Interesse sich mit ihrem Versicherungs-Experten vor Abreise in Verbindung zu setzen.

     

  5. SCHWIERIGKEITEN WÄHREND DES AUFENTHALTES

    5.1 Entspricht der Aufenthaltsort nicht der Beschreibung bzw. unserer Broschüre oder der Auftragsbestätigung, oder ist sie mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind sie berechtigt und verpfl ichtet sofort bei unserem Kursleiter Abhilfe zu verlangen.

    5.2 Können wir nicht spätestens innert 30 Stunden eine angemessene Lösung offerieren, können sie selbst für Abhilfe sorgen. Die ihnen entstehenden Kosten werden ihnen jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und gegen Beleg ersetzt.

     

  6. SIE KÖNNEN DIE REISE NICHT ANTRETEN (ANNULLATION)

    6.1 Nach Eingang einer schriftlichen oder telefonischen Anmeldung muss der KURS besucht werden. Bei plötzlichem Hinschied im engsten Familienkreis, Unfall oder Erkrankung sind sie durch die ELVIA Risiko- und Annullationsversicherung gedeckt (sofern eine solche Versicherung von ihnen abgeschlossen wurde). Der entsprechende Nachweis muss schriftlich erbracht werden, und dessen Kontrolle durch einen Vertrauensarzt bleibt vorbehalten.

    6.2 ERSATZPERSON

    Können sie die gebuchte Reise nicht antreten, oder an Ort den Kurs nicht besuchen, sind sie jedoch in der Lage uns eine Ersatzperson bekanntzugeben, die bereit ist, unter gleichen Bedingungen das von ihnen angemeldete Arrangement zu übernehmen, so entstehen für sie keine weiteren Kosten.

    6.3 ANNULLATION

    Bei Annullationen nach schriftlicher oder telefonischer Anmeldung, und ohne eine Ersatzperson zu stellen, wird ihnen das Kurs-Arrangement wie folgt verrechnet:

    -  bis 60 Tage vor Abreise – 30% des Kurspreises

    -  bis 45 Tage vor Abreise – 50% des Kurspreises

    -  bis 30 Tage vor Abreise – 80% des Kurspreises

    -  29 – 0 Tage vor Abreise – 100% des Kurspreises

    (Allfällige von uns nachzuweisender Forderungen für Hotelannullationen, Flüge, oder Mietwagen werden ihnen entsprechend in Rechnung gestellt.)

    Gruppenreisen
    Ein Kursdatum, das mittels unserer Vereinbarung für eine Gruppenreise reserviert und bestätigt wurde, wird für das gesamte Arrangement folgender Annullationsmodus angewendet:

    -  ab Datum der Vereinbarung

    -  bis 60 Tage vor der Abreise = 60%

    -  bis 45 Tage vor der Abreise = 80%

    -  44 – 0 Tage vor der Abreise = 100%

     

  7. SIE NEHMEN AM KURS TEIL, KÖNNEN IHN ABER NICHT BEENDEN

    Sollten sie aus irgendeinem Grund den KURS vorzeitig abbrechen, so kann ihnen die AL-Promotion den Preis für das von ihnen gebuchte Arrangement nicht zurückerstatten.

     

  8. AL-PROMOTION KANN DEN KURS ODER DIE REISE NICHT WIE VEREINBART DURCHFÜHREN

    8.1 UNTERBETEILIGUNG

    Beteiligen sich an einem KURS oder einer REISE zu wenige Teilnehmer oder liegen andere Umstände vor, die eine Durchführung für AL-Promotion wirtschaftlich unzumutbar machen, behält sich AL-Promotion das Recht vor, den Kurs zu verschieben oder ihn mit einer anderen Gruppe zusammenzulegen. Die betroffenen Teilnehmer würden in einem solchen Fall 30 Tage vor Abreise benachrichtigt.

    8.2 STREIKS UND HÖHERE GEWALT

    Falls eine Reise wegen politischen Unruhen am Ferienort (Austragungsdomizil) aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung naheliegen, oder wegen Streiks (z.B. Fluglotsen usw.) aus Sicht von AL-Promotion nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, ist AL-Promotion befugt, von der Rückerstattung ihrer Zahlung die von AL-Promotion bereits gemachten und nachzuweisenen Aufwendungen in Abzug zu bringen. Falls ein Kurs durch höhere Gewalt vor Ort nicht begonnen oder beendet werden kann, so werden dem Teilnehmer Ausweichdaten für eine reguläre Fortsetzung (vertretbaren Ersatz) innerhalb 24 Monaten anerboten.

    Können sich die Partner nicht einigen, so wird für den ausstehenden Kurs (Kursteil) ein angemessener Betrag, in der Regel 85%, gutgeschrieben. Generell ist die AL-Promotion, als Agentur, den Bestimmungen seiner Vertragspartner in Frankreich, Österreich, Deutschland, Italien, Schweden etc. unterstellt.

     

  9. GUTSCHEINE

    Gutscheine sind nicht übertragbar. Die Gültigkeitsdauer ist auf 12 Monate ab Ausstellungsdatum begrenzt, eine Verlängerung ist nicht möglich. Falls sich beim Einlösen des Gutscheins der Preis des

    Events geändert hat, wird die Differenz nachbelastet bzw. gutgeschrieben. Keine Auszahlungen des Gutscheins oder Restwert.

     

  10. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

    Im Verhältnis zwischen ihnen und AL-Promotion ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen AL-Promotion können nur an seinem Sitz angebracht werden. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Dielsdorf/ZH.

     

*Nachstehend der Auszug der allg. Vertragsbedingungen von AGS, der zu einem guten Gelingen ihres Tageskurses Gültigkeit hat. Diese Bedingungen stellen einen integrierenden Bestandteil unserer Geschäftsbedingungen dar.

4. ABLAUF DES AGS FORMEL-1-TAGESKURSES

  1. 4.1 Jeder Kursteilnehmer muss die Fähigkeit besitzen, ein Automobil zu lenken, physisch nicht angeschlagen zu sein, ausgeruht und konzentriert einen Rennwagen lenken zu können.

    4.2 Der Tagesablauf kann auf Wunsch eines Kunden (geschlossene Gruppen) abgeändert werden, aber AGS alleine entscheidet über eine solche Möglichkeit.

    4.3 Nur die in der Preisliste aufgeführten Leistungen werden erbracht.

    4.4 Am Kurstag ist die Einfindungszeit bei AGS strikte einzuhalten, denn diese Vorbedingungen tragen zum guten Gelingen bei und dienen auch zur Sicherheit des Tagesablaufs. Bei Verspätungen einzelner Kursteilnehmer, ohne die vorgehenden Bedingungen zu kennen, kann AGS, egal welche Gründe dafür sprechen, das vorgesehene Tagesprogramm ändern oder kürzen, eventuell aber den Teilnehmer auszuschliessen. In allen Fällen werden AGS und AL-Promotion keine Entschädigungen oder Rückzahlungen leisten (Verrechnungsbetrag siehe 4.7).

    4.5 Aus Sicherheitsgründen werden alle Teilnehmer, die sich entgegen den ausdrücklichen Anordnungen der Instruktoren, oder sich in einer Gruppe nicht einfügen, sowie durch Nichteinhalten der Fahrtechnik, die im Briefi ng erläutert wurde und nach einer Fahrübung wiederholt besprochen, aber nicht umgesetzt werden, vom verantwortlichen Instruktor ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gibt dem Teilnehmer keinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung oder Rückzahlung. Der Betrag für den Tageskurs steht vertragsmässig ohne Abfi ndung vollumfänglich AGS zu (Verrechnungsbetrag siehe 4.7).

    4.6 AGS hat einen Versicherungsvertrag auf zivilrechtlichem Weg als berufsmässige „école de pilotage“ mit einer Höchstgrenze von 6’000’000 euro abgeschlossen. Eine individuelle Unfallversicherung für den Kursteilnehmer mit einem garantierten Kapital von 20’000 euro bei Todesfall und bis zu 50’000 euro für lebenslängliche Vollinvalidität. Die Beteiligung an einem Kurs setzt voraus, dass Auftraggeber wie Kursteilnehmer die obenaufgeführten Beträge akzeptieren und unwiderrufl ich darauf verzichten, über diese Leistungenhinaus Verantwortliche innerhalb der Organisation und AGS sowie AL-Promotion haftbar zu machen.

    4.7 AGS beharrt nicht auf ein Depot (durch jeden einzelnen Teilnehmer) oder einer Kaution für die möglichen Schäden am Fahrzeugpark oder für die ausgeliehene Fahrausrüstung. Im Schadenfall wird durch Selbstverschulden, gestützt auf die teuren Instandstellungskosten eines Rennwagens ein Selbstbehalt von 6’000 euro pro Fahrzeug und Ereignis verrechnet. Der Selbstbehalt kann für sie durch Abschluss einer Versicherung auf 1’000 euro Selbstbehalt zu 165 euro bei AGS abgeschlossen werden. Wird ein Teilnehmer am Kurs ausgeschlossen (siehe Absatz 4.4 / 4.5 und 4.7) wird ein Mindestbetrag im Wert eines Formel 1 Dreirundenprogramm (Classic oder Modern) verrechnet. Gebuchte Tageskurse mit mehreren F1-Runden werden nach zurückgelegten und ausstehenden F1-Runden abgerechnet. Die Differenz erfolgt als Gutschrift durch den Veranstalter.

    4.8 Schlussendlich, um unseren Kunden eine perfekte Sicherheitsgarantie und bestmöchliche Gastfreundschaft gewährleisten zu können, werden pro Kursteilnehmer maximal 2 Begleitpersonen zugelassen. Nach Absprache mit unserem Agent, die AL-Promotion, kann die Zahl nach oben korrigiert werden. Kinder ab dem 12. Altersjahr werden als Begleitpersonen zugelassen und entsprechend verrechnet. Aus Sicherheitsgründen wünschen wir keine Kleinkinder unter 12 und keine Haustiere, die sich auf der Strecke oder am Start aufhalten. Bei Vorkommnissen muss das Kleinkind durch einen Elternteil (Begleitperson) permanent in Obhut und ausserhalb des Geschehens stehen. Die Eltern, bzw. die Begleitperson, tragen die volle Verantwortung und für eventuelle Vorkommnisse kann man weder AGS noch die ALPromotion haftbar machen.