AGBS

Mit der Entgegennahme ihrer schriftlichen, telefonischen oder Online-Anmeldung für einen Event bei AL-Promotion GmbH, – nachfolgend auch AL-Promotion genannt – unterstellen sie sich folgenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen:

 

VERTRAGSGEGENSTAND


Die AL-Promotion, veranstaltet für sie verschiedene Kurse, gemäss unserer Broschüre/Homepage und deren Beschreibung. Nur das jeweilige Rahmenprogramm gemäss der Ausschreibung welches dem Anmeldeformular beiliegt ist diesen Richtlinien unterworfen.

 

VERTRAGSABSCHLUSS


2.1 Der Vertrag zwischen ihnen und der AL-Promotion kommt mit der Entgegennahme ihrer schriftlichen oder telefonischen Anmeldung zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für sie und die AL-Promotion wirksam.

 

2.2 Nach Eingang ihrer Anmeldung bestätigen wir ihnen das gewünschte Arrangement und erheben eine Anzahlung von 50%.

 

2.3 Für Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern, welche ihnen von uns vermittelt wurden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebestimmungen. Sie können sich in diesen Fällen nicht auf die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen.

Bei allen Flug-Arrangements (Linien oder Apex-Flüge sowie Privat-Jetservice) gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften.

 

2.4 Wünschen sie nach Vertragsabschluss Änderungen der Namen oder Reiseteilnehmer, oder Umbuchungen der Unterkunft, so sind wir mit diesen Änderungen gegen eine Gebühr von Fr. 50.– pro Person, resp. Fr. 100.–pro Auftrag einverstanden, sofern wir ihre Mitteilung spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn erhalten (Gruppen ausgeschlossen).

 

PREISE
3.1 KURSPREISE
Die Preise für die Reisearrangements, bzw. des entsprechenden KURSES ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Die Pauschalpreise unserer Arrangements verstehen sich immer (wo nicht speziell erwähnt) in Schweizer Franken.

 

3.2 AL-Promotion möchte sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass – je nach Aufwand – eine einmalige Pauschale von CHF 30.– bis CHF 100.– pro Auftrag verrechnet wird. Für Gruppen- sowie Firmenreisen gilt das entsprechende Angebot und/oder die entsprechende getroffene Vereinbarung bzw. der Gruppenvertrag.

 

3.4 PREISÄNDERUNGEN
Es gibt Fälle, in denen die angegebenen Preise aus besonderen Gründen erhöht werden oder nachträglich einer Nachverrechnung infolge Mehrbelastung unterstellt ist. Beispiel:
– Nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmern (Treibstoffzuschläge).
– Neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (Flugtaxen, Mehrwertsteuern).
– Wechselkursänderungen

 

HAFTUNG


4.1 Im Allgemeinen haftet die AL-Promotion nur für die vereinbarten Leistungen. Während der Zeitdauer (Austragungszeit) eines KURSES ist die AL-Promotion den Bestimmungen und Rahmenbedingungen der verschiedenen Partner in der Event-Location unterworfen.

 

4.2 LEISTUNGEN ANDERER UNTERNEHMER
Die AL-Promotion übernimmt keine Haftung für Tod, Körperverletzung oder Erkrankung, die als Folge eines Flugtransportes – handle es sich um internationale oder nationale Flüge irgendwelcher Art – eintreten. Dasselbe gilt für Tod oder Körperverletzungen im Zusammenhang mit Unfällen bei Benützung anderer Transportmittel (Eisenbahn, Bus- und Schiffsreisen, Mietwagen usw.) sowie während den einzelnen Kurstagen. Ihre Ansprüche sind in diesen Fällen gegenüber den betreffenden Transportunternehmern oder der fehlbaren Person(en) direkt geltend zu machen.

 

4.3 SACHSCHÄDEN
Die AL-Promotion übernimmt keine Haftung für Verluste, Diebstähle und Sachschäden, die ihnen während der Reise und des Aufenthaltes zustossen. Entstehen Schäden, während einem KURS an einem Rennwagen oder deren Umgebung (Personen ausgeschlossen) durch Fahrfehler eines Schülers, haftet unser Partner (und je nach vergehen der Teilnehmer) für den materiellen und angerichteten Schaden. Eine Rückerstattung des einbezahlten Kursgeldes kann nicht vorgenommen werden. Für die F1-Tageskurse weisen wir auf die speziellen Bedingungen von AGS hin, die in unseren Allg. Vertrags- und Reisebedingungen einen integrierten Bestandteil darstellen (siehe *).

 

4.4 VERSICHERUNGEN

Wir empfehlen ihnen zur Deckung der Risiken (plötzliche Erkrankung, Unfall) eine Risiko- und Annullationsversicherung abzuschliessen. Andere Versicherungen wie Reisegepäck, Unfall, Diebstahl, Pandemie etc. soweit diese nicht bereits mit genügendem Deckungsumfang durch sie abgeschlossen wurden, liegt es in ihrem Interesse sich mit ihrem Versicherungs-Experten vor Abreise in Verbindung zu setzen.

 

SCHWIERIGKEITEN WÄHREND DES AUFENTHALTES


5.1 Entspricht der Aufenthaltsort nicht der Beschreibung bzw. unserer Broschüre oder der Auftragsbestätigung, oder ist sie mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind sie berechtigt und verpflichtet sofort bei unserem Kursleiter Abhilfe zu verlangen.

 

5.2 Können wir nicht spätestens innert 30 Stunden eine angemessene Lösung offerieren, können sie selbst für Abhilfe sorgen. Die ihnen entstehenden Kosten werden ihnen jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und gegen Beleg ersetzt.

 

SIE KÖNNEN DIE REISE NICHT ANTRETEN (ANNULLATION)


6.1 Nach Eingang einer schriftlichen oder telefonischen Anmeldung muss der KURS besucht werden. Bei plötzlichem Hinschied im engsten Familienkreis, Unfall oder Erkrankung sind sie durch die ELVIA Risiko- und Annullationsversicherung gedeckt (sofern eine solche Versicherung von ihnen abgeschlossen wurde). Der entsprechende Nachweis muss schriftlich erbracht werden, und dessen Kontrolle durch einen Vertrauensarzt bleibt vorbehalten.

 

6.2 ERSATZPERSON
Können sie die gebuchte Reise nicht antreten, oder an Ort den Kurs nicht besuchen, sind sie jedoch in der Lage uns eine Ersatzperson bekanntzugeben, die bereit ist, unter gleichen Bedingungen das von ihnen angemeldete Arrangement zu übernehmen, so entstehen für sie keine weiteren Kosten.

 

6.3 ANNULLATION
Bei Annullationen nach schriftlicher oder telefonischer Anmeldung, und ohne eine Ersatzperson zu stellen, wird ihnen das Kurs-Arrangement wie folgt verrechnet:

– bis 60 Tage vor Abreise – 30% des Kurspreises
– bis 45 Tage vor Abreise – 50% des Kurspreises
– bis 30 Tage vor Abreise – 80% des Kurspreises
– 29 – 0 Tage vor Abreise – 100% des Kurspreises

(Allfällige von uns nachzuweisender Forderungen für Hotel-Annullationen, Flüge, Mietwagen etc. werden ihnen entsprechend in Rechnung gestellt.)

 

Gruppenreisen
Ein Kursdatum, das mittels unserer Vereinbarung für eine Gruppenreise reserviert und bestätigt wurde, wird für das gesamte Arrangement folgender Annullationsmodus angewendet:

– ab Datum der Vereinbarung
– bis 60 Tage vor der Abreise = 60%
– bis 45 Tage vor der Abreise = 80%
– 44 – 0 Tage vor der Abreise = 100%

 

SIE NEHMEN AM KURS TEIL, KÖNNEN IHN ABER NICHT BEENDEN
Sollten sie aus irgendeinem Grund den KURS vorzeitig abbrechen, so kann ihnen die AL-Promotion den Preis für das von ihnen gebuchte Arrangement nicht zurückerstatten.

 

AL-PROMOTION KANN DEN KURS ODER DIE REISE NICHT WIE VEREINBART DURCHFÜHREN


8.1 UNTERBETEILIGUNG
Beteiligen sich an einem KURS oder einer REISE zu wenige Teilnehmer oder liegen andere Umstände vor, die eine Durchführung für AL-Promotion wirtschaftlich unzumutbar machen, behält sich AL-Promotion das Recht vor, den Kurs zu verschieben oder ihn mit einer anderen Gruppe zusammenzulegen. Die betroffenen Teilnehmer würden in einem solchen Fall 30 Tage vor Abreise benachrichtigt.

 

8.2 STREIKS UND HÖHERE GEWALT
Falls eine Reise wegen politischen Unruhen am Ferienort (Austragungsdomizil) aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung naheliegen, oder wegen Streiks (z.B. Fluglotsen usw.) aus Sicht von AL-Promotion nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, ist AL-Promotion befugt, von der Rückerstattung ihrer Zahlung die von AL-Promotion bereits gemachten und nachzuweisenen Aufwendungen in Abzug zu bringen. Falls ein Kurs durch höhere Gewalt vor Ort nicht begonnen oder beendet werden kann, so werden dem Teilnehmer Ausweichdaten für eine reguläre Fortsetzung (vertretbaren Ersatz) innerhalb 24 Monaten anerboten.

Können sich die Partner nicht einigen, so wird für den ausstehenden Kurs (Kursteil) ein angemessener Betrag, in der Regel 85%, gutgeschrieben. Generell ist die AL-Promotion, als Agentur, den Bestimmungen seiner Vertragspartner in den jeweiligen Ländern (namentlich Deutschland, Estland, Finnland Frankreich, Italien, Lettland, Österreich, Ungarn, etc.) unterstellt.

 

GUTSCHEINE
Gutscheine sind nicht übertragbar. Die Gültigkeitsdauer ist auf 12 Monate ab Ausstellungsdatum begrenzt, eine Verlängerung ist nicht möglich. Falls sich beim Einlösen des Gutscheins der Preis des Events geändert hat, wird die Differenz nachbelastet bzw. gutgeschrieben. Keine Auszahlungen des Gutscheins oder Restwert.

 

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Im Verhältnis zwischen ihnen und AL-Promotion ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen AL-Promotion können nur an seinem Sitz angebracht werden. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Zürich.

Zürich, im Juni 2024

 
 
 
 

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